Zygypit Akademie
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Nachhilfe-, Schulungs- und Förderunterricht zwischen der Zygypit Bildungsakademie GmbH (nachfolgend „Akademie“) und den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Kursteilnehmern.

2. Vertragsabschluss und Probestunde

Vor Abschluss eines festen Vertrages wird Schülern eine kostenlose, unverbindliche Schnupperstunde gewährt. Ein regulärer Unterrichtsvertrag bedarf der Schriftform durch das Ausfüllen des Anmeldebogens.

3. Unterrichtsgestaltung und Leistungsumfang

Die Betreuung erfolgt in aufeinander abgestimmten Kleingruppen oder als Einzelunterricht. Die Akademie gewährleistet eine qualifizierte Vorbereitung durch zertifiziertes Lehrpersonal. Ein konkreter Lernerfolg (Notenverbesserung) kann rechtlich nicht garantiert werden.

4. Umsatzsteuerbefreiung

Sämtliche Unterrichtsentgelte sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

5. Zahlungsbedingungen

Die vertraglich vereinbarten monatlichen Fixgebühren sind im Voraus bis spätestens zum 3. Werktag eines jeden Kalendermonats ohne Abzüge auf das Bankkonto der Akademie zu überweisen.

6. Verhinderung und Absagenregel

Sollte der Schüler am Unterricht nicht teilnehmen können, muss die Absage spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen. In diesem Fall besteht Anspruch auf eine Ersatzstunde. Bei verspäteter Absage verfällt der Unterrichtsanspruch.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Unsere Verträge haben keine Knebelaufzeiten. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jeweils mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats in Textform gekündigt werden.

8. Haftungsbegrenzung

Für Schäden an Privateigentum oder Verletzungen in unseren Räumen haftet die Akademie nur bei Vorsatz oder nachweislicher grober Fahrlässigkeit unseres Personals.

9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt das materielle Recht der Republik Österreich. Sofern das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) nichts anderes vorschreibt, ist Wien der ausschließliche Gerichtsstand.